Die Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg sind ein pragmatisches und wirkungsvolles Mittel, Innovationen in kleinen Unternehmen voran zu treiben. Die Ausrichtung ist praxisnah und die Beantragung unkompliziert.
Seit dem Beginn 2008 hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg ca. 2.800 Anträge bewilligt. Ein Schwerpunkt liegt zwar bei Maschinenbau Metall, Medizin- und Messtechnik, doch gibt es keine Beschränkungen bei der Branchenauswahl. Startups profitieren sogar doppelt. Neben dem Innovationsgutscheinen A+B, gibt es den erweiterten Innovationsgutschein B-Hightech speziell für Gründungen. Besonders für die Kreativwirtschaft wurde der Innovationsgutschein C ins Leben gerufen. Ein Ziel ist es, kleine Unternehmen mit Forschungseinrichtungen (öffentlich oder privat) zusammen zu bringen.
Aktuelle Förderbeispiele Innovationsgutscheine
– Restube, ein einfaches Rettungsmittel für Wassersportler
– ein Teezubereiter
– der berühmte Spätzleshaker
Eckdaten der Innovationsförderung
– Gefördert wird mit einem Zuschuss zur Erstellung von Markt- und Technologiestudien sowie dem Bau von Prototypen und die Entwicklung fertigungsreifer Produktionsverfahren
– Die Förderung können Unternehmen mit maximal 100 MA und höchstens 20 Mio. EUR Umsatz erhalten
– Die Gutscheine können kombiniert werden
– Eine Förderung kann einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden
Was wird gefördert?
Innovationsgutschein A | Innovationsgutschein B | Innovationsgutschein B-Hightech | Innovationsgutschein C | |
Ziel | „Forschung“ | „Umsetzung“ | „Startups voranbringen“ | „Mikrounternehmen und Freiberufler der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Vermarktung verhelfen“ |
Was wird gefördert? | Wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, z.B.
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Umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten um innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen zur Markt- bzw. Fertigungsreife zu bringen z.B.
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Umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten mit diesen Schwerpunkten:
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Wieviel wird gefördert? | bis 80% der Kosten, maximal 2.500 EUR | bis 50% der Kosten, maximal 5.000 EUR | bis 50% der Kosten, maximal 20.000 EUR | bis 50% der Kosten, maximal 5.000 EUR |
Wie funktioniert’s?
Die Antragstellung erfolgt online mit einem übersichtlichen Formular. Idealerweise ergänzen Abbildungen die Beschreibungen. Eine Gruppe von Fachleuten bewertet den Antrag. Innerhalb kurzer Zeit erhält man Rückfragen oder eine Aussage.
Empfehlung für den Antrag
– Beschreibung von Idee und Stand der Technik
– Wie hebt sich die Idee davon ab?
– Beschreibung des Kooperationspartners und Auswahlkriterien/Vorteile
– Umsetzung des Vorhabens, Nutzen und Risiko
– 1 Seite Text und Bild
Fragen im Vorfeld können über die lokalen IHK Ansprechpartner und telefonisch 07551 9710450